Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Die Erben sind dann automatisch Vermieter. Das Erbe bringt jedoch nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?

Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen sich darüber verständigen, wie es mit der geerbten Immobilie weitergehen soll. Werden sie sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung der Wohnung. Diese führt fast immer zu erheblichen finanziellen Einbußen und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Vermietete Wohnung verkaufen

Oft entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf einer vermieteten Immobilie, denn die Wohnung gemeinsam zu verwalten ist häufig aufwendig und vielen Erben fehlen die nötigen Fachkenntnisse. Zwar kann eine Hausverwaltung beauftragt werden, wenn aber die Mieteinnahmen durch mehrere Erben geteilt werden müssen, lohnt sich das für viele Erben nicht mehr.

In der Regel ist der Verkaufserlös einer nicht vermieteten Wohnung höher als der einer vermieteten, da hier die Nachfrage höher ist. Andererseits bietet eine vermietete Wohnung für Anleger den Vorteil, dass sie nicht erst einen Mieter suchen müssen und direkt mit dem Kauf Mieteinnahmen generieren.

Ein qualifizierter Immobilienmakler mit guter Kenntnis des lokalen Marktes berät Erbengemeinschaften, wann sich der Verkauf einer vermieteten Immobilie lohnt. Er findet auch einen passenden Anleger und verkauft die Wohnung zu einem marktgerechten Preis. Vertrauen Sie daher Krebs Immobilien als kompetenten Immobilienmakler in Heidelberg und Umgebung.

 

Wohnung weiter vermieten

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu, die Immobilie zu vermieten, muss sie einiges beachten. Bei allen Kosten, die beim Erhalt und der Verwaltung der Wohnung anfallen, haften alle Erben gleich. Die Kosten werden nach der sogenannten Erbquote aufgeteilt. In der Praxis läuft das in der Regel so, dass ein Erbe die Kosten zunächst übernimmt und die entsprechenden Anteile von den Miterben anschließend einfordert. Das kann für den jeweiligen Erben schnell kostspielig werden. Zusätzlich müssen die Erträge aus der Vermietung versteuert werden.

Eigenbedarf anmelden

Wer Mietern wegen Eigenbedarf kündigen möchte, muss nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nachweislich benötigt. Aber auch in diesem Fall muss sich die Erbengemeinschaft einig sein. Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formalien eingehalten werden.

In unserem Ratgeber "Immobilie geerbt" finden Sie weitere Informationen:

Zum Ratgeber

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