Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Die Erben sind dann automatisch Vermieter. Das Erbe bringt jedoch nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?

Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen sich darüber verständigen, wie es mit der geerbten Immobilie weitergehen soll. Werden sie sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung der Wohnung. Diese führt fast immer zu erheblichen finanziellen Einbußen und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Vermietete Wohnung verkaufen

Oft entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf einer vermieteten Immobilie, denn die Wohnung gemeinsam zu verwalten ist häufig aufwendig und vielen Erben fehlen die nötigen Fachkenntnisse. Zwar kann eine Hausverwaltung beauftragt werden, wenn aber die Mieteinnahmen durch mehrere Erben geteilt werden müssen, lohnt sich das für viele Erben nicht mehr.

In der Regel ist der Verkaufserlös einer nicht vermieteten Wohnung höher als der einer vermieteten, da hier die Nachfrage höher ist. Andererseits bietet eine vermietete Wohnung für Anleger den Vorteil, dass sie nicht erst einen Mieter suchen müssen und direkt mit dem Kauf Mieteinnahmen generieren.

Ein qualifizierter Immobilienmakler mit guter Kenntnis des lokalen Marktes berät Erbengemeinschaften, wann sich der Verkauf einer vermieteten Immobilie lohnt. Er findet auch einen passenden Anleger und verkauft die Wohnung zu einem marktgerechten Preis. Vertrauen Sie daher Krebs Immobilien als kompetenten Immobilienmakler in Heidelberg und Umgebung.

 

Wohnung weiter vermieten

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu, die Immobilie zu vermieten, muss sie einiges beachten. Bei allen Kosten, die beim Erhalt und der Verwaltung der Wohnung anfallen, haften alle Erben gleich. Die Kosten werden nach der sogenannten Erbquote aufgeteilt. In der Praxis läuft das in der Regel so, dass ein Erbe die Kosten zunächst übernimmt und die entsprechenden Anteile von den Miterben anschließend einfordert. Das kann für den jeweiligen Erben schnell kostspielig werden. Zusätzlich müssen die Erträge aus der Vermietung versteuert werden.

Eigenbedarf anmelden

Wer Mietern wegen Eigenbedarf kündigen möchte, muss nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nachweislich benötigt. Aber auch in diesem Fall muss sich die Erbengemeinschaft einig sein. Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formalien eingehalten werden.

In unserem Ratgeber "Immobilie geerbt" finden Sie weitere Informationen:

Zum Ratgeber

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.ren Sie mehr übe

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilie als Altersvorsorge

Mit Immobilien eine Zusatzrente im Alter sichern

Die Lebenshaltungskosten steigen, die Inflation ebenfalls und das System der gesetzlichen Rente kann angesichts des demografischen Wandels kaum dauerhaft funktionieren. Kein Wunder also, dass die Frage, ob die eigene Rente im Alter tatsächlich noch ausreicht, mehr als berechtigt ist. Praktisch wäre es da, mit Mieteinnahmen aus einer Immobilie quasi auf eine Art „zweite Rente“ zählen zu können. Wie realistisch ist das – und worauf müssen Sie achten?

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Focus Auszeichnung 2025

Krebs Immobilien erneut als „Top-Immobilienmakler Heidelberg“ ausgezeichnet

Heidelberg, April 2025 – Auch in diesem Jahr wurde Krebs Immobilien wieder vom Magazin FOCUS Spezial Immobilien Atlas als Top-Immobilienmakler für Heidelberg ausgezeichnet. Damit erhält das Unternehmen die begehrte Auszeichnung bereits zum 13. Mal in Folge – seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Notverkauf

Notverkauf der Immobilie: So handeln Sie unter Zeitdruck richtig

Jobverlust, eine schwere Krankheit oder eine andere, existenzielle Krise – manchmal bleibt schlicht keine andere Wahl, als die eigene Immobilie schnell zu verkaufen. In solchen Notlagen neigen Eigentümer zu übereilten Entscheidungen, die sie in vielen Fällen später bereuen. Es gibt jedoch ein paar Regeln, an die Sie sich halten können, um auch unter Zeitdruck klug zu handeln und aus dem Notverkauf das sprichwörtlich Beste zu machen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt