Vorteile und Nachteile des Wohnrechts
Mit dem Wohnrecht sind Menschen berechtigt, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Die Sicherung des Wohnrechts ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Jedoch gibt es einige Details zu beachten:
Was ist das Wohnrecht?
Oftmals stellt sich die Frage, wie man einen Wohnraum absichern kann, auch wenn die eigene Immobilie verkauft wird. Das lebenslange Wohnrecht ist eine vertraglich festgesetzte Befugnis, mit der Sie eine Immobilie oder Teile von ihr bewohnen können, ohne selbst Eigentümer zu sein.
Vorteile und Nachteile des Wohnrechts
Vorteile:
- Bei Besitz des Wohnrechts, dürfen Sie die Räumlichkeiten für sich selbst, Familienmitglieder oder Pflegepersonal nutzen
- In der Praxis wird die Eintragung des Wohnrechts oft mit einer Schenkung in Verbindung gebracht. Eltern überschreiben ihren Kindern die Immobilie, können aber dennoch weiter in der Immobilie wohnen.
- Kostenfreie Nutzung der Wohnung
- Der Eigentümer muss immer die Zustimmung des Wohnberechtigten einholen, wenn Maßnahmen, wie z. B. eine Sanierung oder Umbau erfolgen sollen.
Nachteile:
- Nebenkosten und Reparaturkosten muss der Wohnberechtigte selbst tragen.
- Wenn das Wohnrecht nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, kann es im Streitfall dazu kommen, dass beim Besitzerwechsel das Wohnrecht entzogen werden kann.
- Es ist nicht möglich, das Wohnrecht zu verkaufen, zu vererben oder auf einen Dritten zu übertragen.
Wichtig ist, das Wohnrecht ins Grundbuch einzutragen. Denn nur so wird gewährleistet, dass ihr Wohnrecht, bei einem Streitfall mit dem Eigentümer, nicht entzogen oder gekündigt werden kann.
Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch
Mit dem Nießbrauch haben Sie das Nutzrecht an einer Immobilie. Im Gegensatz zum Wohnrecht erlaubt das Nießbrauchrecht dem Berechtigten nicht nur in der Immobilie zu wohnen, sondern auch den sonstigen Nutzen aus ihr zu ziehen. Der Nießbrauchberechtigte kann die Immobilie vermieten und darf die Mieteinnahmen behalten.
Unterhaltungspflichten bei Wohnrecht und Nießbrauch
Beide Formen sind mit der Pflicht zur Unterhaltung der Immobilie verbunden. Lediglich größere und nicht nutzungsbedingte Unterhaltungs- und Reparaturkosten muss der Eigentümer der Immobilie übernehmen.
Bei der Feststellung, was außergewöhnliche und nutzungsbedingte Unterhaltungskosten sind, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Deshalb sollten bei anstehenden Arbeiten der Eigentümer, sowie der Inhaber des Nießbrauchs bzw. Inhaber des Wohnrechts sich bereits vorab erkundigen und einigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Diese Kurzinformationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung.