Nachgehakt: Was kann und darf ein Makler? (Teil 2)

Nachgehakt: Was kann und darf ein Makler? (Teil 2)

Oft beruhen die Vorbehalte, die gegenüber Maklern geäußert werden, auf mangelnder Kenntnis der Materie. Schließlich gehört der Immobilienkauf oder -verkauf nicht unbedingt zu den Dingen, mit denen viele Menschen tagtäglich zu tun haben. Hier Teil 2 zu der Frage, was genau ein Makler kann und darf.

Mythos 1: Immobilienverkauf nur mit Wertgutachten

Beim Immobilienverkauf muss zusätzlich zur Maklerbewertung ein kostenpflichtiges Wertgutachten eingeholt werden.

Diese Aussage stimmt so nicht.

Geht es um einen einfachen Immobilienverkauf, so ist in der Regel das Wertgutachten eines Sachverständigen nicht erforderlich. Wichtig für die korrekte Preisfindung beim geplanten Verkauf ist eher die fundierte und regionale Marktkenntnis des Maklers. In die Bewertung fließen außerdem aktuelle Konkurrenzangebote ein, die zwei Aspekte berücksichtigen: Die lokale Nachfrage-Situation und die Einordnung in Vergleichstransaktionen. Im Kern entscheidet die Maßgabe, wie viel ein Interessent zum aktuellen Zeitpunkt für die Immobilie zu zahlen bereit ist.

Anders sieht es aus, wenn der ermittelte Immobilienwert beispielsweise vor Gericht oder Behörden Bestand haben muss. Diese verlangen ein Wertgutachten eines Sachverständigen, das objektive Kriterien beachtet und bei dem die aktuelle Nachfrage nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Mythos 2: Maklervertragsmodelle sind riskant

Maklervertragsmodelle können mit einem Risiko verbunden sein, weil Auftraggeber eventuell Schadensersatz zahlen müssen.

Diese Annahme entspricht so nicht der Wahrheit.

Das Maklervertragsrecht unterliegt eindeutigen, gesetzlichen Bestimmungen. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Bestellerprinzips auch für den Immobilienverkauf einheitliche Regeln geschaffen. Schadensersatzpflichten entstehen nur dann, wenn sich eine der beiden Parteien vertragswidrig verhält. Das gilt beispielsweise für den Makler, wenn er seiner Aufklärungspflicht gegenüber einem Kunden nicht nachkommt. Aber auch für den Auftraggeber, wenn er beispielsweise bei einem Makleralleinauftrag seine Treuepflicht verletzt.

Mythos 3: Die Leistung des Maklers endet mit dem Notartermin

Makler müssen sich nicht um eine sichere Übergabe der Immobilie kümmern oder Versicherungsfragen beim Eigentümerwechsel klären. 

Dieser Mythos ist mit Einschränkungen richtig.

Grundsätzlich ist ein Makler qua Vertrag nicht verpflichtet, die Übergabe der Immobilie zu begleiten. Allerdings gehört es zum unbedingten Service eines guten Maklers, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Immobilienübergabe alles reibungslos klappt. Im optimalen Fall war er dem Verkäufer auch bereits bei der Suche nach einem neuen Zuhause behilflich und hat Kontakte für den Umzug vermittelt. Versicherungsfragen müssen hingegen tatsächlich zwischen Verkäufer und Käufer besprochen und abgewickelt werden. Hier kann ein Makler nur beratend tätig werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?  Wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Weitere Nachrichten

Focus Auszeichnung 2024

Erneute Auszeichnung für Krebs Immobilien als "Top-Immobilienmakler für Heidelberg".

Heidelberg, April 2024 – Wie jedes Jahr erscheint das Magazin „FOCUS Spezial Immobilien Atlas“ inklusive einer Liste der Top-Makler der großen Städteregionen Deutschlands.

Mehr lesen

Kaufnebenkosten

Vergessen Sie beim Immobilienkauf die Kaufnebenkosten nicht

Anders als beim Erwerb anderer Vermögenswerte ist der Kaufpreis beim Kauf einer Immobilie nicht der finale Betrag, der aufgebracht werden muss. Oft unterschätzten Immobilien Interessierte die Kosten, die zusätzlich zu dem mit dem Verkäufer ausgehandelten Preis unweigerlich auf sie zukommen. Sie werden unter dem Begriff der Kaufnebenkosten zusammengefasst.

Mehr lesen

Rückgang der Immobilienpreise

Preisverfall bei Immobilien: Ist der Zenit überschritten?

Jetzt ist es auch amtlich: Die Preise für Häuser und Wohnungen sind in Deutschland im vergangenen Jahr in fast historischem Ausmaß gefallen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der Rückgang im Schnitt 8,4 Prozent – und markierte damit den bislang höchsten Wert seit der Jahrtausendwende. Womit müssen Verkäufer nun also rechnen?

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt