Was sich 2023 für Eigentümer, Vermieter und Bauherren ändert, Teil 1

Was sich 2023 für Eigentümer, Vermieter und Bauherren ändert, Teil 1

Immer zu Jahresbeginn treten neue Gesetze und Vorschriften in Kraft, die bisherige Regelungen ergänzen oder aufheben. Auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Die Co2-Abgabe wird gesplittet

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Kosten der Co2-Abgabe für das Heizen mit Erdöl oder Erdgas zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Die Splittung erfolgt in einem Zehn-Stufenmodell. Bei sehr schlechter Energiebilanz des Wohngebäudes zahlen Vermieter 95 Prozent der Abgabe, Mieter nur die verbleibenden fünf Prozent. Im umgekehrten Fall, also bei exzellenter Energiebilanz beispielsweise nach Standard EH 55, entfallen 100 Prozent der Kosten auf den Mieter. Basis der Berechnung ist der Co2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche je Jahr.

Gaspreisbremse für 80 Prozent des Verbrauchs

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und 30. April 2024 preislich gedeckelt. Das meint: Der Preis für diese Menge beträgt bei Gas maximal 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent (brutto). Zur Ermittlung der Verbrauchsmenge dient der Abschlag für September 2022 als Berechnungsbasis.

Für Verbrauchsmengen über dieser 80-Prozent-Marke haben die Preise der geltenden Lieferverträge Bestand. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt auf die einzelnen Mieter-Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln umgerechnet.

Hydraulischer Abgleich: Pflicht für bestimmte Gebäude

Bereits seit dem 1. Oktober 2022 gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Als ein Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz gilt der sogenannte hydraulische Abgleich, der dafür sorgen soll, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Er ist Pflicht für Gebäude mit Gas-Zentralheizung und muss

- bis zum 30. September 2023 bei Gebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche durchgeführt werden,

- bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2024 erfolgt sein.

Vereinfachte Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 Kilowatt wird vereinfacht. Die Einnahmen aus diesen Solaranlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sind künftig steuerfrei. Die Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2022.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für die Abschreibung von Wohngebäuden ein linearer AfA-Satz von drei Prozent, statt wie bislang zwei Prozent. Er greift für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden. Die daraus resultierende kürzere Abschreibungsdauer hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab sofort als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilie finanzieren mit Einliegerwohnung

Viele Gründe sprechen für ein Haus mit Einliegerwohnung

Der Kauf eines Hauses mit Einliegerwohnung punktet mit vielen Vorteilen. Allen voran natürlich die Möglichkeit, durch Vermietung der kleineren Wohneinheit Einnahmen zu erzielen, die die monatliche Belastung durch den Immobilienkredit verringern. Auch wenn Sie ein Mehrgenerationenhaus begründen oder sich im Alter flächenmäßig verkleinern möchten, kann eine Einliegerwohnung attraktive Perspektiven bieten.

Mehr lesen

Geld sparen durch Muskelhypothek

Eigenleistung beim Immobilienkauf: Was bedeutet Muskelhypothek?

Wer eine renovierungsbedürftige Immobilie kaufen möchte, kann durch Eigenleistungen viel Geld sparen. Wenn Sie für handwerkliche Arbeiten keine fremden Gewerke beauftragen, sondern diese selbst erledigen, können Sie sich den Gegenwert dieser sogenannten Muskelhypothek auch als Eigenkapital bei der Finanzierung anrechnen lassen.

Mehr lesen

Erbe Schenkung

Immobilienerbe: Eine Schenkung zu Lebzeiten hat viele Vorteile

Eigentümer sind grundsätzlich gut beraten, ihr Immobilienerbe bereits zu Lebzeiten zu regeln. Mit einer Schenkung können Steuern gespart, Erbstreitigkeiten verhindert und gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche verringert werden. Wichtig ist, dass Sie einige Punkte beachten und am besten in einem Schenkungsvertrag explizit fixieren.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt